Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte
Basis Ihrer Existenzsicherung
Sie sind oder werden Mitglied in einem ärztlichen Versorgungswerk? Die berufsständische Versorgung bietet Ihnen eine hervorragende Absicherung
- in der Regel wenn Sie zu 100% berufsunfähig sind.
Aber was ist, wenn Sie z.B. nur zu 50% berufsunfähig werden?
Was, wenn das Versorgungswerk dann – aufgrund seines Regelwerkes - nicht zahlt?
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Maßstab für die Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit ist immer Ihr zuletzt ausgeübter Beruf. Liegt hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung Ihrer eigenen ärztlichen Tätigkeit in gesunden Tagen eine Berufsunfähigkeit von zumindest 50% vor und üben Sie keine andere vergleichbare Tätigkeit bereits tatsächlich aus, so sind Sie für uns berufsunfähig. In diesem Fall steht auch die Fortsetzung Ihrer ärztlichen Tätigkeit im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten Ihrer Berufsunfähigkeit nicht entgegen.
Wir haben die Suche nach geigneten Angeboten für Sie hier schon vorbereitet: Einfach BU eingeben
Auf keinen Fall werden wir Sie abstrakt auf eine andere von Ihnen nicht ausgeübte Tätigkeit, auch nicht als Arzt – z. B. als Gutachter o.ä. verweisen!
...verzichten wir auf die abstrakte VerweisungBeispiele:
- Führt beim Assistenzarzt der unfallbedingte Verlust seines rechten Daumens dazu, dass er zu über 60% berufsunfähig ist, er also seinen Beruf als Arzt nicht mehr ausüben kann, so erhält er aufgrund seiner Berufsunfähigkeit die volle Berufsunfähigkeits-Rente.
- Liegt bei einem Chirurgen eine Berufsunfähigkeit zu mehr als 50% vor, weil er z.B. wegen Verlust des rechten Daumens nicht mehr operieren kann und übt er stattdessen eine andere ärztliche, z. B. gutachterliche Tätigkeit aus, bei der er die Hälfte seines bisherigen Einkommens erzielt, so erhält er aufgrund seiner Berufsunfähigkeit die volle Berufsunfähigkeits-Rente.
- Führt ein Zahnarzt, der z. B. aufgrund orthopädischer Beschwerden zumindest zu 50% berufsunfähig ist, seine bisherige ärztliche Tätigkeit im Rahmen seiner ihm verbliebenen gesundheitlichen Möglichkeiten fort, so erhält er aufgrund seiner Berufsunfähigkeit die volle Berufsunfähigkeits-Rente.
Wir verlangen insoweit nicht die völlige Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit bzw. der Praxis.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie auf Anfrage!info@medical-winner.deUnsere Berufsunfähigkeitsprodukte mit einem hervorragenden Preis-/ Leistungsverhältnis ...
...können von Ihnen individuell gestaltet..
...und Ihren persönlichen Verhältnissen angepasst werden.
Kostenlose Nachversicherungsgarantie für Ärztinnen/Ärzte, d.h. Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen wie z. B.:

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