Das Versicherungsportal für Ärzte

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte

Basis Ihrer Existenzsicherung

Sie sind oder werden Mitglied in einem ärztlichen Versorgungswerk? Die berufsständische Versorgung bietet Ihnen eine hervorragende Absicherung
- in der Regel wenn Sie zu 100% berufsunfähig sind. Aber was ist, wenn Sie z.B. nur zu 50% berufsunfähig werden?
Was, wenn das Versorgungswerk dann – aufgrund seines Regelwerkes - nicht zahlt?

Wenn Sie berufsunfähig werden.....

Die günstigsten Versicherungsangebote erhalten Sie in folgenden Anzeigen

Maßstab für die Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit ist immer Ihr zuletzt ausgeübter Beruf. Liegt hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung Ihrer eigenen ärztlichen Tätigkeit in gesunden Tagen eine Berufsunfähigkeit von zumindest 50% vor und üben Sie keine andere vergleichbare Tätigkeit bereits tatsächlich aus, so sind Sie für uns berufsunfähig. In diesem Fall steht auch die Fortsetzung Ihrer ärztlichen Tätigkeit im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten Ihrer Berufsunfähigkeit nicht entgegen.

Wir haben die Suche nach geigneten Angeboten für Sie hier schon vorbereitet: Einfach BU eingeben

Benutzerdefinierte Suche

Auf keinen Fall werden wir Sie abstrakt auf eine andere von Ihnen nicht ausgeübte Tätigkeit, auch nicht als Arzt – z. B. als Gutachter o.ä. verweisen!

...verzichten wir auf die abstrakte Verweisung

Beispiele:


  • Führt beim Assistenzarzt der unfallbedingte Verlust seines rechten Daumens dazu, dass er zu über 60% berufsunfähig ist, er also seinen Beruf als Arzt nicht mehr ausüben kann, so erhält er aufgrund seiner Berufsunfähigkeit die volle Berufsunfähigkeits-Rente.
  • Liegt bei einem Chirurgen eine Berufsunfähigkeit zu mehr als 50% vor, weil er z.B. wegen Verlust des rechten Daumens nicht mehr operieren kann und übt er stattdessen eine andere ärztliche, z. B. gutachterliche Tätigkeit aus, bei der er die Hälfte seines bisherigen Einkommens erzielt, so erhält er aufgrund seiner Berufsunfähigkeit die volle Berufsunfähigkeits-Rente.
  • Führt ein Zahnarzt, der z. B. aufgrund orthopädischer Beschwerden zumindest zu 50% berufsunfähig ist, seine bisherige ärztliche Tätigkeit im Rahmen seiner ihm verbliebenen gesundheitlichen Möglichkeiten fort, so erhält er aufgrund seiner Berufsunfähigkeit die volle Berufsunfähigkeits-Rente.

Wir verlangen insoweit nicht die völlige Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit bzw. der Praxis.

Weitere Erläuterungen erhalten Sie auf Anfrage!info@medical-winner.de

Unsere Berufsunfähigkeitsprodukte mit einem hervorragenden Preis-/ Leistungsverhältnis ...

  • Berufsunfähigkeitsprodukte für Ärzte ausgezeichnet mit der Bestnote von unabhängigen Prüfungsinstituten wie Morgen & Morgen, Franke & Bornberg!
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Volle Berufsunfähigkeitsrente schon ab 50% Berufsunfähigkeit Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit oder Praxis- aufgabe wird nicht verlangt!
  • Volle Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit auch rückwirkend
  • Beitragsermäßigung durch Sofort-Überschussbeteiligung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel
  • Volle Beitragsbefreiung im Berufsunfähigkeitsfall für die Hauptversicherung
  • ...können von Ihnen individuell gestaltet..

  • Als Zusatzversicherung oder selbständige Versicherung abschließbar (BUZ/BV)
  • Individuelle Beitragsreduktion durch frei wählbare Karenzzeiten (6, 12, 18, 24 oder 36 Monate) bis zur Zahlung der Berufsunfähigkeits- Rente
  • Garantierte Dynamik der Berufsunfähigkeits-Rente im Leistungsfall zusätzlich zur (nicht garantierten) Steigerung aus der Überschussbeteiligung
  • Garantierte Beitragsdynamik der Hauptver sicherung im Leistungsfall
  • ...und Ihren persönlichen Verhältnissen angepasst werden.

    Kostenlose Nachversicherungsgarantie für Ärztinnen/Ärzte, d.h. Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen wie z. B.:

  • Erwerb der Facharztbezeichnung
  • Praxiseröffnung
  • Familiengründung
  • Spezielle Erhöhungsoption für Jungärzte Vereinbar nur mit erweiterter Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluß
  • Bei Ausübung der Option (Erhöhungen) keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Ausübung bis zum 40. Lebensjahr
  • Erhöhungen bis zu max. 48.000 EUR Berufsunfähigkeits-Rente p.a.
  • Erhöhungen bis zu 400.000 EUR Todesfallsumme
  • Quelle: dbv-winterthur 2004.

    Wichtiges für den Medizinstudenten

    Versicherungsschutz: winMEDStart, das Sicherheitspaket für Ihr PJ und Ihr erstes Assistenzarztjahr

    Versicherungsschutz: winDentStart - für Zahnmediziner

    Über uns | Sitemap | Kontakt | Assistenzarzt Stellen | Blog für MEdizinstudenten
    ©2005 medical-winner.de - präsentiert Ihnen die günstigste Berufshaftpflichtversicherung für den Arzt oder Medizinstudent.