Unfallversicherung für Human- und Zahnmediziner in Aus- und Weiterbildung
Invalidität - und plötzlich steht Ihre gesamte Lebensplanung in Frage
Warum eine Unfallversicherung?
Vorsorge ist in allen Bereichen des täglichen Lebens wichtig. Ein Unfall bringt oft erhebliche finanzielle Nachteile mit sich, weil Sie sich von heute auf morgen auf eine neue Lebenssituation einstellen müssen:
- Einschränkung des Lebensstandards
- Einschränkung der Berufswahl oder -ausübung
- Gemindertes Einkommen
- Einschränkung oder Verlust der Arbeitskraft; Ende der Karriere
- Einschränkung der Leistungsfähigkeit
- Zusätzliche Ausgaben für Umbauten (Wohnung, Auto) und Mobilität.
Welche Leistungen stehen zur Verfügung?
- Invaliditätsleistung mit verbesserter Gliedertaxe
- Unfallrente
- Tagegeld
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
- Kosmetische Operationen
- Übergangsleistung
- Todesfallleistung
- Kurbeihilfe
- Bergungskosten ...
und dies weltweit und rund um die Uhr.
Welche Inhalte sind für Sie als Arzt wichtig?
- Verbesserte Gliedertaxe bei Invalidität Bereits eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Hand kann Ihre gesamte berufliche und finanzielle Planung in Frage stellen. Bei Verlust Ihres Daumens z.B. erhalten Sie 100% der vereinbarten Invaliditätsleistung.
- Röntgen- und Laser-Strahlen Versichert sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen.
- Einschluss von Infektionen Versichert sind Gesundheitsschäden durch Infektionen in Ausübung Ihrer beruflichen ärztlichen Tätigkeit.
Was ist darüber hinaus in unserer „Global-Deckung“ versichert?
- Unfälle im Zusammenhang mit der Rettung von Menschenleben oder Sachen
- Leistenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung
- Entzündliche und allergische Reaktionen infolge von Insektenstichen/-bissen
- Vergiftungen (auch Nahrungsmittelvergiftun-gen) und Erstickungen
- Reisekostenbeihilfe sowie Fahrtkostenzuschuss für den Besuch von Verletzten
- Unfälle infolge von Trunkenheit
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Beitragsfreie Mitversicherung von Neugebo-renen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres
(mit einer Invaliditätssumme von 30.000 EUR ohne Progression und Mehrleistung)

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