Haftpflichtversicherung für den Arzt und Medizinstudenten.
Arztfehler: Mehrzahl der Vorwürfe ist unberechtigt
Angeblich werden an die 500.000 Patienten in Deutschland jährlich falsch behandelt. Haftpflicht-Experten halten diese Horrorzahl für weit überzogen. Mehr als die Hälfte aller Vorwürfe wegen Behandlungsfehlern sind unberechtigt, erklärt der Marktführer unter den Arzthaftpflicht-Versicherern, die DBV-Winterthur.
- Bei der DBV-Winterthur sind 122.000 Ärzte Berufshaftpflicht-versichert. Im letzten Jahr gingen bei ihr 4.583 Meldungen über vermeintliche Behandlungsfehler ein. Von diesen Vorwürfen waren 53 Prozent jedoch nachgewiesen unberechtigt, erklärte auf dem Internisten-Kongress in Wiesbaden Patrick Weidinger, Leiter Arzthaftpflicht bei der DBV-Winterthur.
Außergerichtliche Einigung hat Priorität
Obwohl der Bestand an Arzthaftpflicht-Versicherten in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen sei, sei die absolute Zahl der jährlichen Schadensmeldungen in diesem Zeitraum stabil geblieben. Ebenso stabil blieb das Verhältnis zwischen berechtigten und unberechtigten Vorwürfen.
Im Schadenmanagement der DBV-Winterthur hat die außergerichtliche Einigung unbedingte Priorität. Unmittelbar nach einer Schadenmeldung klären spezialisierte Volljuristen gemeinsam mit erfahrenen Beratungsärzten eine mögliche Haftungssituation. Berechtigte Ansprüche werden angemessen befriedigt und unberechtigte mit nachvollziehbarer Begründung zurückgewiesen. 92 Prozent aller Fälle konnten auf diese Weise außerhalb des Gerichtssaals geklärt werden.
Nur 0,48 Prozent aller Fälle enden für den Arzt mit verlorenem Zivilprozess
Die ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen spielen hierbei eine wichtige Rolle. In über einem Drittel aller Fälle werden sie durch die Patienten angerufen. Ihr Ergebnis wird meist von allen Beteiligten akzeptiert. Der Anteil der Schlichtungsverfahren beträgt 34 Prozent. Ein gerichtliches Verfahren wird nur aufgenommen, wenn es unvermeidbar ist. „Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass der beklagte Arzt nur selten den Prozess verliert“, stellt Weidinger fest. Von den acht Prozent aller Fälle, in denen es zum Zivilprozess kam, hat der Arzt nur bei sechs Prozent verloren; das sind gerade einmal 0,48 Prozent aller Fälle.
Weil rechtliche Rahmenbedingungen des Arztberufs in der Ausbildung so gut wie nicht vorkommen, hat die DBV-Winterthur sie zum Thema einer speziellen Fortbildung gemacht. Der Versicherer wertet den Bestand von zur Zeit rund 4.000 Schadenfällen pro Jahr systematisch aus. Viele der Fälle zeigen typische, immer wiederkehrende Probleme im medizinischen Arbeitsalltag auf. Sie dienen daher in den Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen für Mediziner als perfektes Anschauungsmaterial.
Fehler kennen – Fehler vermeiden
Risk-Management nennt der Rechtsanwalt Roland Wehn, Leiter der Fortbildungsabteilung der DBV-Winterthur, die Fortbildungs-Aktivitäten des Versicherers. Seit der ersten Fortbildung vor elf Jahren haben sich rund 115.00 Ärzte über das Thema Arzthaftung informiert, berichtete er in Wiesbaden. Allein im vergangenen Jahr haben mehr als 1.400 Ärzte an insgesamt 44 Veranstaltungen teilgenommen.
Neben dem Besuch eines der kostenlosen Basisseminare zum ärztlichen Risk-Management werden Kolloquien und Fallbesprechungen für einzelne Facharztgruppen angeboten. Die Veranstaltungen werden von den Ärztekammern als zertifizierte Fortbildung anerkannt. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.aerzte.dbv-winterthur.de
Quelle: http://www.aerztlichepraxis.de

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